Nach Artikel 2 des 2010 in Kraft getretenen Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen gilt als Verschwindenlassen die Festnahme, Haft, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch Bedienstete des Staates, durch eine Person oder durch Personengruppen, die mit der Erlaubnis, Unterstützung oder Duldung (billigende Inkaufnahme) des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, die Freiheitsberaubung zu bestätigen, oder von einer Verschleierung des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird.
In der Realität bedeutet dies, dass Familien oft Monate oder Jahre nicht wissen, was mit ihren verschwundenen Angehörigen geschehen ist, ob sie überhaupt noch leben, und wer dafür verantwortlich ist. Oft hat das erhebliche finanzielle Folgen für die Familien, und nicht selten geraten suchende Angehörige selbst unter Druck, werden bedroht oder schlimmeres.
Dieses Menschenrechtsverbrechen wird zunehmend und überall auf der Welt verübt. Besonders viele Fälle gibt es aktuell in Mexiko, im Irak, in Syrien, oder in Sri Lanka. Während es in der Vergangenheit meist eine Praxis in Militärdiktaturen war, dient Verschwindenlassen heutzutage oft der politischen Unterdrückung oder soll Menschenrechtsverbrecher vor strafrechtlicher Verfolgung bewahren.
Folgen hat dies nicht nur für die Opfer und ihre Familien, sondern die gesamte Gesellschaft eines Landes, in der sich Unsicherheit ausbreitet und Vertrauen in staatliche Institutionen verloren geht.
30. August 2019
Der 30. August ist der Internationalen Tag der Opfer des Verschwindenlassens. Zu diesem Anlass habe ich mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte über meine neue Aufgabe im UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen gesprochen. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/das-wissen-der-angehoerigen-ist-unverzichtbar/ Weiterlesen