UN Committee on Enforced Disappearances (CED) / Ausschuss gegen Verschwindenlassen (CED)

United Nations Genf

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Gewaltsames Verschwindenlassen – worum geht es überhaupt?

Nach Artikel 2 des 2010 in Kraft getretenen Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen gilt als Verschwindenlassen die Festnahme, Haft, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch Bedienstete des Staates, durch eine Person oder durch Personengruppen, die mit der Erlaubnis, Unterstützung oder Duldung (billigende Inkaufnahme) des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, die Freiheitsberaubung zu bestätigen, oder von einer Verschleierung des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird.

In der Realität bedeutet dies, dass Familien oft Monate oder Jahre nicht wissen, was mit ihren verschwundenen Angehörigen geschehen ist, ob sie überhaupt noch leben, und wer dafür verantwortlich ist. Oft hat das erhebliche finanzielle Folgen für die Familien, und nicht selten geraten suchende Angehörige selbst unter Druck, werden bedroht oder schlimmeres.

 

Dieses Menschenrechtsverbrechen wird zunehmend und überall auf der Welt verübt. Besonders viele Fälle gibt es aktuell in Mexiko, im Irak, in Syrien, oder in Sri Lanka. Während es in der Vergangenheit meist eine Praxis in Militärdiktaturen war, dient Verschwindenlassen heutzutage oft der politischen Unterdrückung oder soll Menschenrechtsverbrecher vor strafrechtlicher Verfolgung bewahren.

Folgen hat dies nicht nur für die Opfer und ihre Familien, sondern die gesamte Gesellschaft eines Landes, in der sich Unsicherheit ausbreitet und Vertrauen in staatliche Institutionen verloren geht.

Hochkommissarin Michelle Bachelet im Ausschuss gegen das Verschwindenlassen

1. Oktober 2019

Hochkommissarin Michelle Bachelet im Ausschuss gegen das VerschwindenlassenGleich zu Beginn meiner ersten Sitzung des Ausschusses gegen das Verschwindenlassen trafen wir uns mit der UN Hochkommissarin für Menschenrechte Michelle Bachelet. Wir tauschten uns u.a. darüber aus, wie mehr Staaten von der Ratifizierung der Konvention gegen das Verschwindenlassen überzeugt werden können, und vereinbarten, hier eng mit den weltweiten nationalen und regionalen Büros der Hochkommissarin zusammenzuarbeiten. Dies gilt auch für ...Weiterlesen

Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED)

20. September 2019

Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED)Im Juni 2019 wurde ich in den UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (Committee on Enforced Disappearances/ CED) gewählt. In diesem Gremium sind 10 unabhängige Expert*innen dafür verantwortlich, die Umsetzung und Einhaltung des Internationalen Übereinkommens gegen das gewaltsame Verschwindenlassen zu überwachen. Zu unseren Hauptaufgaben gehört es, Berichte der inzwischen 62 Vertragsstaaten zu prüfen und Empfehlungen auszusprechen, über Individualbeschwerden zu urteilen und ...Weiterlesen

Eilaktionen des Ausschusses gegen das Verschwindenlassen

19. September 2019

Eilaktionen des Ausschusses gegen das VerschwindenlassenDer Ausschuss gegen das Verschwindenlassen ist der einzige Vertragsausschuss der Vereinten Nationen, der sogenannte Eilaktionen entgegennimmt. Familienangehörige oder Personen mit einem „berechtigten Interesse“ können den Ausschuss um Unterstützung bei der Suche nach einem verschwundenen Menschen bitten. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat zu umgehenden Suchmaßnahmen auf und fragt bei den Behörden so lange nach Art und Umfang der eingeleiteten Ermittlungen, bis ...Weiterlesen

Interview zum Internationalen Tag der Opfer des Verschwindenlassens

30. August 2019

Der 30. August ist der Internationalen Tag der Opfer des Verschwindenlassens. Zu diesem Anlass habe ich mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte über meine neue Aufgabe im UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen gesprochen. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/das-wissen-der-angehoerigen-ist-unverzichtbar/ Weiterlesen