Vertreter*innen der irakischen Regierung sollten diese Woche mit dem UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen ausführlich über die vielen unaufgeklärten Fälle von gewaltsam Verschwundenen im Land diskutieren. Doch Covid-19 hat uns einen Strich durch die Rechnung gemacht. Acht Mitglieder der irakischen Delation sind erkrankt, die übrigen in Quarantäne, und so muss dieser Dialog leider verschoben werden.
Wir haben jedoch zur Vorbereitung mit irakischen Opfer- und Menschenrechtsorganisationen diskutiert, die unter schwierigen Bedingungen vor Ort arbeiten. Auch mit Vertreter*innen der UN im Irak haben wir uns beraten, die vor kurzem einen ausführlichen Bericht zur Situation im Irak veröffentlichten. Hierin geht es vor allem um die über 1.000 Menschen, die 2015-2017 während der Kämpfe zur Vertreibung von Daesh/ISIL aus der Provinz Anbar mutmaßlich von Sicherheitskräften der Regierung und regierungsnahen Milizen verschwunden wurden. Das Verschwinden von tausenden Menschen, die tatsächlich oder vorgeblich verdächtigt werden ISIL zu unterstützen, ist ein großes Problem im ganzen Land. Hinzu kommen Fälle von verschwundenen Demonstrant*innen während der öffentlichen Proteste gegen die irakische Regierung seit Oktober.
Ausnahmslos alle Gesprächspartner*innen beklagten den fehlenden politischen Willen, die Forderungen aus der Konvention gegen Verschwindenlassen auch umzusetzen. Der Premierminister Mustafa Al-Kadhimi traf sich Ende August mit Angehörigen von Verschwundenen, versprach Ermittlungen und wies darauf hin, dass es nun bald das schon lange bearbeitete Gesetz, das gewaltsames Verschwindenlassen unter Strafe stellt, geben wird. Dies ist ein positives Zeichen, das aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass es Jahren viele Versprechen und kaum Umsetzung gibt.