Geschafft, die erste Sitzung des UN Ausschusses gegen Verschwindenlassen liegt hinter mir. Die Tage waren arbeitsreich und für mich als „Neuling“ auch damit gefüllt, Regeln und Arbeitsprozesse kennenzulernen. Dabei war ich nicht die einzige – von zehn Ausschussmitgliedern sind fünf neu dabei, und alle miteinander bringen ganz unterschiedliche Erfahrungen und Kompetenzen mit. Großer Dank gebührt den MItarbeiter*innen des Ausschusssekretariats, die uns mit sehr begrenzten Ressourcen kompetent unterstützen, und an die Dolmetscher, ohne die unsere Arbeit ebenfalls nicht möglich wäre.
Wir diskutierten intensiv über die Umsetzung der Konvention in Bolivien und der Slovakei mit den entsprechenden Regierungen, mussten die anstehenden Dialoge mit Nigeria, der Mongolei und der Schweiz vorbereiten und zurückliegende Staatenüberprüfungen nachhalten. Es gab Gespräche mit weiteren Staaten und mit Nichtregierungsorganisationen.
Wichtig war mir auch der – zukünftig regelmäßigere – Austausch mit dem UN Hochkommissariat für Flüchtlinge, denn das Verschwindenlassen im Kontext von Migration will ich besonders in den Blick nehmen. Menschen „on the move“ sind oft besonders verletzlich und können leicht Opfer von Verschwindenlassen werden. Wer sie sucht, muss das meist grenzübergreifend tun, was es nicht einfacher macht.