Kambodscha ratifizierte 2013 die Internationale Konvention gegen das Verschwindenlassen. Neun Jahre später erörterte nun der Ausschuss mit Vertreter*innen der kambodschanischen Regierung, wie die Verpflichtungen aus der Konvention im Land umgesetzt werden. Grund für diese Verspätung war, dass Kambodscha den eigentlich 2015 fälligen Staatenbericht erst sechs Jahre später eingereicht hatte. Das ist leider keine Seltenheit unter den Vertragsstaaten.
Im Dialog mit der kambodschanischen Delegation ging es vor allem darum, dass es bis heute keinen eigenen Straftatbestand des gewaltsamen Verschwindenlassens im nationalen Recht gibt und die Regierung der Auffassung ist, ein solcher sei nicht erforderlich, weil andere Tatbestände (z.B. Folter, Entführung, rechtswidrige Inhaftierung) ausreichend seien. Dies widerspricht der Verpflichtung zu einer eigenständigen Strafvorschrift, die in Artikel 4 der Konvention festgeschrieben ist. Es erschwert oder gar verhindert auch, dass Bedienstete bei Polizei, Justiz, Militär oder Grenzschutz diese schwere Menschenrechtsverletzung als komplexes Verbrechen (und eben kein aufeinanderfolgender Ablauf verschiedener Straftaten) verstehen und strafrechtlich verfolgen können. Nicht zuletzt einzelner Fälle, mit denen sich der Ausschuss in den vergangenen Jahren befasst hat, wurden unterschiedliche Auffassungen deutlich, wann und ob es sich um gewaltsames Verschwindenlassen handelt mit entsprechender staatlicher Verantwortung.
Thema des Dialogs waren auch die Bemühungen Kambodschas bei der Bekämpfung des Menschenhandels und zur rechtlichen Absicherung von Arbeitsmigration sowie die Frage, inwieweit diese zur Verhinderung von grenzüberschreitendem Verschwindenlassen beitragen können.
Bedauerlich ist es aus Sicht des Ausschusses, dass der vorgelegte Bericht ohne Konsultation zivilgesellschaftlicher Organisationen erarbeitet wurde. Angesichts der drastischen eingeschränkten Handlungsräume für NGOs in Kambodscha – welche die Delegation mit Hinweis auf rechtmäßige Gesetze zurückwies – ist das aber wohl nicht verwunderlich.