Zu einem Workshop mit diesem Titel hatte Dr. Grazyna Baranowska von der Hertie School am 24. November Expert*innen aus Praxis und Wissenschaft eingeladen. Wir diskutierten darüber, dass Tausende unbegleitete Minderjährige jedes Jahr aus Aufnahme- und Betreuungseinrichtungen verschwinden und welche rechtlichen Verpflichtungen damit für Einrichtungen und Staaten verbunden sind. Wer sucht nach ihnen? Wer dokumentiert diese Fälle? Wie werden Verantwortliche ermittelt, wenn es um Menschenhandel geht? Aus welchen Motiven und mit welchen Konsequenzen verschwinden Minderjährige freiwillig? Und was bedeutet in diesem Kontext das Wohl des Kindes („best interest of the child“)?
Die Diskussion bot interessante Einblicke in die Praxis und aus den juristischen Aspekten konnte ich einiges für meine Arbeit im Ausschuss gegen Verschwindenlassen mitnehmen. Ich bin gespannt auf das Policy Paper, das Grazyna Baranowska demnächst zu diesem Thema veröffentlichen wird.