Das Risiko für Migrant*innen und Menschen auf der Flucht, Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen zu werden, ist in den vergangenen Jahren deutlich größer geworden. An den Außengrenzen der EU sind es menschenunwürdige und überfüllte Lager, gewaltsame Push-Backs und Leichen an den Mittelmeerstränden. In Zentralamerika sind es tausende Menschen in Flüchtlingskarawanen mit dem Ziel USA, die auf ihrem Weg der Gewalt durch guatemaltekische oder mexikanische Sicherheitskräfte und organisierte Kriminelle ausgesetzt sind. In Asien arbeiten Menschen ohne jegliche Absicherung für einen Hungerlohn auf Großbaustellen oder in Privathaushalten. Dies sind nur die besonders sichtbaren Beispiele dafür, welche Gefahren Menschen auf sich nehmen, um Krieg, Gewalt und Armut zu entkommen und ein besseres Leben zu finden. Ihre Wege werden gefährlicher, weil die Migrationspolitik weltweit immer restriktiver wird und legale Migrationswege zunehmend versperrt werden.
Der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen hat sich in den vergangenen zwei Jahren intensiv mit dieser Entwicklung beschäftigt. Meine Kollegin Milica Kolaković-Bojović und ich sind Berichterstatterinnen für diesen Prozess und wir freuen uns sehr, dass der Ausschuss nun einen ersten Entwurf für eine „Allgemeine Bemerkung“ (General Comment) beschlossen hat. Darin werden die konkreten Verpflichtungen aus der Konvention zum Schutz von Migrant*innen vor dem Verschwindenlassen herausgestellt und die Staaten zu konkreten Maßnahmen aufgefordert, um Migrant*innen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen zu schützen und Angehörigen die Suche zu erleichtern.
NOGs, Opfer oder deren Vertreter*innen, Nationale Menschenrechtsinstitutionen, Wissenschaftler*innen, die Vertragsparteien, andere UN Ausschüsse oder Gremien oder regionale Menschenrechtsinstitutionen sind nun erneut eingeladen, den Entwurf bis zum 15. Juni zu kommentieren.