Vor einigen Monaten wurde vom Auswärtigen Amt nach langjährigen Forderungen der Zivilgesellschaft ein Schutzprogramm für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger eingerichtet, benannt nach einer der vier „Mütter des Grundgesetzes“ Elisabeth Selbert. Ziel ist die Unterstützung und der Schutz vor Ort für Akteur*innen, die sich für Menschenrechte einsetzen, und für den Fall akuter Bedrohung ein Schutzaufenthalt in Deutschland. Ich freue mich, dass ich als Mitglied im unabhängigen Auswahlgremium diese wichtige Initiative unterstützen kann. Mehr Informationen zur Elisabeth-Selbert-Initiative gibt es hier.