Nach drei Jahren intensiver Arbeit hat der UN-Ausschuss gegen Verschwindenlassen seinen General Comment No.1 verabschiedet. Darin ist ausgearbeitet, wie Staaten das gewaltsame Verschwindenlassen von Migrant*innen verhindern können und zu ihrer Aufklärung beitragen müssen. Wir wollen die Vertragsstaaten mit unserer Allgemeinen Bemerkung darin unterstützen, ihre Verpflichtungen aus der Konvention umzusetzen, denn diese gelten auch im Kontext von Migration. Der Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, appellierte bei an alle Staaten, die Empfehlungen schnell und umfassend umzusetzen.
Das Risiko für Migrant*innen und geflüchtete Menschen, auf dem Weg in ihr Zielland oder im Zielland selbst Opfer dieser Menschenrechtsverletzung zu werden, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Immer rigidere Migrationspolitik vieler Staaten, Einreiseverweigerungen und Pushbacks sowie zunehmend gefährlichere Migrationsrouten weltweit tragen dazu bei. Machen sich Angehörige auf die Suche, stoßen sie auf erhebliche Schwierigkeiten. Besonders kompliziert sind Aufklärung und Strafverfolgung über Grenzen hinweg. Nichtregierungsorganisationen, Opferverbände und Rechtsexpert*innen aus allen Weltregionen sowie Vertreter*innen internationaler Organisationen bestätigten im Rahmen der umfangreichen Konsultationen des Ausschusses, dass dies keineswegs ein Problem ist, das nur bestimmte Staaten betrifft.
Um Migrant*innen vor dem Verschwindenlassen zu schützen, müssen die Vertragsstaaten auch Angehörige, die oft selbst Migrant*innen oder geflüchtete Menschensind, bei der Suche nach verschwundenen Familienmitgliedern bestmöglich unterstützen und dabei noch besser zusammenarbeiten. Bei der Suche sind diese häufig mit Sprachbarrieren, Diskriminierung und bürokratischen Hürden konfrontiert. Daher sind koordinierte Such- und Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der migrationsspezifischen Schwierigkeiten notwendig.