Über den Besuch unserer Ausschussdelegation im Irak im November 2022 habe ich hier bereits ausführlich berichtet. Nun ist auch der Bericht dazu vom Ausschuss beraten und am 31. März offiziell angenommen worden. In einer Veranstaltung, zu der verschiedene NGOs eingeladen hatten, wurde diskutiert, welche Erwartungen nun an die irakische Regierung bestehen.
Der Bericht enthält klare Empfehlungen, was notwendig ist, um das erzwungene Verschwindenlassen im Land nachhaltig zu bekämpfen. Im ersten Teil wird dieses Menschenrechtsverbrechen im historischen Kontext und in aktuellen Mustern geschildert. Dies ist nicht zuletzt wichtig, um die immensen Herausforderungen einzuordnen, mit denen auch die politischen Akteure konfrontiert sind. Bei allem Verständnis für die schwierigen Umstände lässt der Bericht dennoch keinen Zweifel, dass irakische Regierung und Parlament in der Verantwortung sind, wirksam und gezielt gegen das Verschwindenlassen anzugehen. Im zweiten Teil wird dies ausführlich erläutert. Notwendig ist u.a., dieses Verbrechen endlich per Gesetz unter Strafe zu stellen, die Vielzahl von befassten Institutionen besser zu vernetzen und effektive Suchstrategien zu erarbeiten sowie die Verantwortlichen zu ermitteln und zu bestrafen. Vor allem gilt es, alle Opfer unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit oder politischen Verdächtigungen bestmöglich bei der Suche nach verschwundenen Angehörigen zu unterstützen. Allzu oft sind sie bisher mit Ablehnung oder gar neuen Repressionen konfrontiert.
Wir sind uns bewusst, dass ein Bericht allein keine schnellen Lösungen hervorbringt. Aber wir hoffen, dass er zu weiterem Austausch mit der irakischen Regierung beiträgt und wir Stück für Stück zu Verbesserungen kommen.