Eilaktionen des Ausschusses gegen das Verschwindenlassen

Eilaktionen des Ausschusses gegen das Verschwindenlassen

Der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen ist der einzige Vertragsausschuss der Vereinten Nationen, der sogenannte Eilaktionen entgegennimmt. Familienangehörige oder Personen mit einem „berechtigten Interesse“ können den Ausschuss um Unterstützung bei der Suche nach einem verschwundenen Menschen bitten. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat zu umgehenden Suchmaßnahmen auf und fragt bei den Behörden so lange nach Art und Umfang der eingeleiteten Ermittlungen, bis die betroffene Person gefunden ist. Falls nötig wird der Staat auch aufgefordert, für Familienangehörige oder Zeugen Schutzmaßnamen zu erlassen.

Für den Ausschuss bedeutet dies eine erhebliche Arbeitsbelastung. Seit 2011 hat er rund 800 Eilaktionen bearbeitet, allein in diesem Jahr sind 200 dazugekommen. Weniger als 10 Prozent davon konnten abgeschlossen werden, weil die Person lebendig oder tot gefunden wurde. Den größten Anteil machen Eilaktionen aus Mexiko und dem Irak aus.